News

Aktuelle abfallwirtschaftliche Nachrichten aus Unterfranken

Abfallgebührenbescheide werden versandt

(erstellt am: 12.03.2015)
Kreis Kitzingen. Dieser Tage werden an die Grundstückseigentümer im Landkreis Kitzingen die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich erst zum 1. Juli.

Mit dem aktuellen Gebührenbescheid erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2014 anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter. Außerdem wird mit dem Bescheid die Vorauszahlung auf die Abfallgebühr 2015 festgesetzt.

Abfallgebühren werden am 1. Juli fällig
Seit der Einführung des Identsystems erhalten die Grundstückseigentümer alljährlich einen Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im ersten Quartal des Jahres versandt wird. Fällig werden die Abfallgebühren dann immer zum 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres.

Zum 1. Januar 2015 konnte der Landkreis Kitzingen erneut seine Abfallgebühren senken. Den aktuellen Gebührenspiegel findet man in der Infobroschüre zum Sperrabfall, die Anfang des Jahres an alle Haushalte verteilt wurde, und hier. Keine Änderungen gab es bei den Inklusivleerungen, die bereits mit der Grundgebühr bezahlt sind. Bei der Restabfalltonne sind es weiterhin zwölf Inklusivleerungen pro Jahr und bei der Biotonne 18.

Bequem und sicher zahlen
Wer dem Landratsamt Kitzingen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, braucht sich über die pünktliche Zahlung der Abfallgebühren keine Gedanken zu machen. Der fällige Betrag wird zum 1. Juli 2015 automatisch vom angegebenen Konto eingezogen.

Überweist man die Abfallgebühren dagegen noch selbst, sollte man sich den Fälligkeitstermin unbedingt im Kalender vermerken, damit die Gebühr pünktlich überwiesen wird. Den Gebührenbescheiden von Selbstzahlern liegt übrigens wieder ein Formular bei, mit dem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden kann. Dieses Mandat ist ebenso wie die alte Einzugsermächtigung völlig risikolos, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Auskunft zum Gebührenbescheid
Für alle Fragen zum Gebührenbescheid und den Abfallgebühren steht Ihnen wie gewohnt das Serviceteam Mülltonnen & Gebühren bei der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt unter den Telefonnummern 09321 928-1202 und 928-1203 gerne zur Verfügung.

Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Das Team der Kommunalen Abfallwirtschaft bittet daher um Verständnis, wenn die Leitungen in dieser Zeit häufiger belegt und Wartezeiten nicht ganz zu vermeiden sind. Nach einer Woche entspannt sich in der Regel die Situation. Wer also etwas warten kann, hat deutlich bessere Chancen, schnell durchzukommen.



Links

Die aktuellen Abfallgebühren: mehr Informationen



Online erledigen

Eigentümerwechsel eines Grundstücks mitteilen: zum Online-Formular
Abfallbehälter anmelden, ummelden, abmelden: zum Online-Formular



DownloadCenter

Die aktuellen Gebührensatzung: zum DownloadCenter
Formulare herunterladen: zum DownloadCenter



Foto: Kunstart.net  / pixelio.de

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de