News

Aktuelle abfallwirtschaftliche Nachrichten aus Unterfranken

Die Windeltonne für Kinderkrippen kommt

(erstellt am: 17.04.2012)
Landkreis Kitzingen | In seiner Sitzung am 16. April 2012 hat der Kreistag einstimmig beschlossen, das Angebot der Windeltonne auf Kinderkrippen auszuweiten.
Der Landkreis Kitzingen ist ein familienfreundlicher Landkreis, der Familien auf vielfältige Weise unterstützt. Im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft zählt dazu seit 2010 das Angebot der Windeltonne. Neben Privathaushalten bieten wir diese Serviceleistung ab sofort auch allen Einrichtungen oder Gruppen der Kindertagesbetreuung bzw. familienergänzenden Kinderbetreuungen für Kleinkinder (hier immer Kinderkrippen genannt) im Landkreis Kitzingen zur Entsorgung der anfallenden Windelabfälle an.

In den nächsten Tagen erhalten alle Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen im Landkreis, die eine Kinderkrippe unterhalten, Post vom Landratsamt. In einem Schreiben informieren wir ausführlich zum neuen Serviceangebot. Dem Schreiben liegt ein Antrag bei, mit dem bedarfsgerecht und unkompliziert Windeltonnen für die Kinderkrippe bestellt werden können.

Wie sieht die Windeltonne aus?
Kinderkrippen erhalten die Windeltonne in Form einer separaten 120-Liter-Tonne zur Verfügung gestellt. Diese Tonne unterscheidet sich von einer normalen Restabfalltonne nur dadurch, dass sie immer mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet ist. Andere Behältergrößen sind nicht verfügbar.

Wie viele Windeltonnen stehen einer Kinderkrippe zu?
Bezüglich des Bedarfs an Windeltonnen lassen wir der Kinderkrippe freie Hand. Windeltonnen können also genau abgestimmt auf die Zahl der zu betreuenden Windelkinder bestellt werden.

Was darf in die Windeltonne?
In die Windeltonne dürfen ausschließlich Windelabfälle. Alle anderen Restabfälle müssen weiterhin über die normale Rest­abfalltonne entsorgt werden.

Wann wird die Windeltonne geleert?
Die Windeltonne kann am Tag der normalen Restabfallabfuhr zur Leerung bereitgestellt werden.

Was hat es mit dem Schloss auf sich?
Die Windeltonne ist mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet. Mit einem Schlüssel lässt sich die Tonne zum Befüllen öffnen und wieder verschließen. Das bietet Schutz vor unbefugter oder falscher Nutzung. Bei der Abfuhr geht dann alles vollautomatisch. Das Schwerkraftschloss sorgt dafür, dass sich die Tonne bei der Leerung am Müllfahrzeug von selbst öffnet und anschließend wieder verschließt.

Was kostet die Windeltonne?
Die Windeltonne ist komplett von der Grundgebühr befreit. Auch die sonst übliche Mietgebühr für das Schwerkraftschloss entfällt. Zu zahlen ist lediglich für die Leerung der Tonne. Die Gebühr für eine Leerung beträgt 3,- Euro. Bei der Windeltonne geben wir keine Mindestleerungen vor, so dass man die Tonne immer bedarfsgerecht zur Abfuhr bereitstellen kann und dann auch nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen zahlt.

Wie wird die Windeltonne abgerechnet?
Die Gebühr für die Windeltonne wird separat auf dem Abfallgebührenbescheid ausgewiesen. So hat man die Kosten dafür immer im Blick und Grundstückseigentümer können die Windeltonne einfach und transparent abrechnen.

Und wenn die Windeltonne nicht mehr benötigt wird?
Besteht nicht länger Bedarf an Windeltonnen, so bitten wir um eine kurze Mitteilung ans Landratsamt. Wir lassen die Tonne(n) dann von unserem Behälterservice abholen.

Was muss beim Ausfüllen des Antrags beachtet werden?
  • Voraussetzung für die Bereitstellung von Windeltonnen ist, dass auf dem Grundstück der Kinderbetreuungseinrichtung Restabfallbehälter in genügender Größe bzw. Anzahl angemeldet sind, um die anfallenden Restabfälle aufzunehmen.
  • Der Antrag auf Bereitstellung von Windeltonnen für Kinderkrippen muss in jedem Fall vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden. Er ist für die Abfallentsorgung am Anwesen verantwortlich und erhält von uns den Abfallgebührenbescheid.
Und wann kommt die Windeltonne?
Nach Eingang des Antrags wird die gewünschte Anzahl an Windeltonnen innerhalb von etwa zwei Wochen direkt ans Grundstück ausgeliefert.

Neben Kinderkrippen können ab sofort auch auch Tagespflegestellen mit einer gültigen Pflegegenehmigung des Landratsamtes Kitzingen eine Windeltonne beantragen. Weitere Informationen zum neuen Angebot der Windeltonne gibt es auf abfallwelt.de



Foto: Mr. Nico / photocase.com
Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de