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Abfallgebührenbescheide werden versandt: Fällig wird die Gebühr zum 1. Juli 2014

(erstellt am: 14.03.2014)

Landkreis Kitzingen. Dieser Tage werden an die Grundstückseigentümer im Landkreis Kitzingen die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich erst zum 1. Juli 2014


Mit dem aktuellen Gebührenbescheid erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2013 anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter. Außerdem wird mit dem Bescheid die Vorauszahlung auf die Abfallgebühr 2014 festgesetzt.

Abfallgebühren werden am 1. Juli fällig

Seit der Einführung des Ident-Systems erhalten die Grundstückseigentümer alljährlich einen Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im ersten Quartal des Jahres versandt wird. Fällig werden die Abfallgebühren aber erst zum 1. Juli. Für das Jahr 2014 ändert sich an den Abfallgebühren im Landkreis Kitzingen nichts, sie zählen damit nach wie vor zu den günstigsten in ganz Bayern. Und auch bei den Inklusivleerungen, die bereits mit der Grundgebühr bezahlt sind, bleibt alles beim Alten: Für die Restabfalltonne gibt es zwölf Inklusivleerungen pro Jahr und für die Biotonne 18.

Bequem und sicher zahlen
Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht man sich keine Sorgen zu machen, wenn man dem Landratsamt Kitzingen ein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung) erteilt hat. Für alle, die ihre Gebühr noch selbst einzahlen, heißt es aber aufgepasst. Sie dürfen die Fälligkeit am 1. Juli nicht aus den Augen verlieren. Den Gebührenbescheiden von Selbstzahlern liegt auch dieses Jahr ein Formular bei, mit dem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden kann. Dieses Mandat ist ebenso wie die bisherige Einzugsermächtigung völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Über die rechtzeitige Zahlung der Abfallgebühren braucht man sich fortan keine Gedanken mehr zu machen.

Auskunft zum Gebührenbescheid
Für Fragen zum Gebührenbescheid und den Abfallgebühren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt unter den Telefonnummern 09321 928-1202 und 928-1203 gerne zur Verfügung. Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Das Team der Kommunalen Abfallwirtschaft bittet daher um Verständnis, wenn die Leitungen in dieser Zeit häufiger belegt sind und Wartezeiten in Kauf zu nehmen sind.



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Foto: Kunstart.net  / pixelio.de

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de