News

Aktuelle abfallwirtschaftliche Nachrichten aus Unterfranken

Neue Annahmekonzept für Bauabfälle hält Einzug im Landkreis Kitzingen

(erstellt am: 10.07.2018)

Landkreis Kitzingen. Ab dem 1. August 2018 gilt für die landkreiseigenen Bauschuttdeponien ein neues Annahmekonzept für Bauabfälle, das wesentliche Änderungen mit sich bringt.


Verschärfte gesetzliche Bestimmungen
Grundlegende Charakterisierung und Deklarationsanalytik. Mit diesen Begriffen wird man sich künftig vertraut machen müssen, wenn es um die Anlieferung von Abfällen an die Bauschuttdeponie in Iphofen oder Effeldorf geht.

«Als einer der letzten in Unterfranken setzen wir zum 1. August die verschärften Vorgaben der Deponieverordnung für die Ablagerung von Bauabfällen auf unseren Deponien in die Praxis um», erläutert Philipp Kuhn, Chef der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt, zu den Hintergründen für die neue Vorgehensweise. Kuhn ist sich dabei bewusst, dass die neuen Bestimmungen von Bauherren, Baufirmen und Containerdiensten einiges an Umdenken erfordert. «Als Deponiebetreiber sind wir aber verpflichtet, uns an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Daran führt kein Weg vorbei. Und letztlich dienen diese Vorgaben dem Schutz von Mensch und Umwelt», erklärt Kuhn.

Andere Herkunftsbereiche besonders betroffen
Die wichtigsten Änderungen wird es bei Bauabfällen geben, die aus einer Baumaßnahme aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und öffentlicher Sektor stammen. Hier wird zukünftig ab dem 1. Kilogramm eine «grundlegende Charakterisierung» und eine Analyse des an der Bauschuttdeponie anzuliefernden Materials gefordert. Diese Bestimmungen gelten außerdem für Abfälle aus Baumaßnahmen auf Altlastenverdachtsflächen sowie aus Sammelanlieferungen.

Abfälle aus privaten Baumaßnahmen
Nicht ganz so streng sind die Bestimmungen für Abfälle aus privaten Baumaßnahmen. Hier kommt eine dreistufige Regelung zum Tragen:

  • Fallen nicht mehr als 2 Gewichtstonnen (bzw. 1,5 Kubikmeter) an Abfällen an, kann man wie bisher direkt zur Bauschuttdeponie fahren. Nach einer Sichtkontrolle durch das Deponiepersonal kann das Material abgelagert werden.
  • Ab 2 bis zu einer Menge von 50 Gewichtstonnen (bzw. 35 Kubikmetern) muss bei der Anlieferung die «grundlegende Charakterisierung» vorgelegt werden.
  • Bei großen Baumaßnahmen im privaten Bereich, wo die Mengenschwelle von 50 Gewichtstonnen (bzw. 35 Kubikmetern) überschritten wird, ist neben der «grundlegenden Charakterisierung» auch eine Analyse des anzuliefernden Materials, eine sogenannte Deklarationsanalytik, vorzulegen.

Grundlegende Charakterisierung und Deklarationsanalytik
Für die »grundlegende Charakterisierung» stellt die Kommunale Abfallwirtschaft ein Formular bereit, das hier heruntergeladen werden kann. Mit diesen Formular werden u.a. die anzuliefernden Abfälle beschrieben, Angaben zur Herkunft, Menge und Schadstofffreiheit der Abfälle gemacht sowie eine Prüfung auf Verwertbarkeit des Materials bestätigt.

Die Deklarationsanalytik dient dazu, die Abfälle auf mögliche Schadstoffe zu untersuchen. Die Probenahme für die Analyse muss dabei von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, die die gesetzliche Vorgaben kennt und den Umfang der Analyse festlegt.

Wohin mit den Unterlagen?
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular «grundlegende Charakterisierung» und – soweit erforderlich – die Ergebnisse der Deklarationsanalytik sind dem Personal der Bauschuttdeponie Iphofen vorzulegen. Das gilt auch für Abfälle, die auf der Bauschuttdeponie Effeldorf angeliefert werden sollen. Das Deponiepersonal prüft die Angaben zur «grundlegenden Charakterisierung» und ggfs. die Ergebnisse der Deklarationsanalyse. Fällt die Prüfung positiv aus, gibt das Deponiepersonal grünes Licht für die Ablagerung.

Wartezeiten vermeiden
Das vierseitige Formular «grundlegende Charakterisierung» lässt sich nicht mal eben im Vorbeigehen ausfüllen. Dafür sollte man schon etwas Zeit einplanen. Und natürlich benötigt auch das Deponiepersonal eine gewisse Zeit, um die Unterlagen zu prüfen. Um Wartezeiten bei der Anlieferung aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir daher, die geforderten Unterlagen bereits vorab dem Deponiepersonal per E-Mail oder Fax zukommen zu lassen.

Für Anlieferungen an die Bauschuttdeponie Effeldorf sind die geforderten Unterlagen mindestens fünf Werktage vor der geplanten Anlieferung dem Deponiepersonal der Bauschuttdeponie Iphofen zu übermitteln.

Umsetzung mit Augenmaß
Das neue Annahmekonzept werde man mit Augenmaß und Vertrauen umsetzen, betont Philipp Kuhn. Allerdings warnt er davor, Vertrauen zu missbrauchen. Dagegen werde man entschlossen vorgehen. Dabei hat er besonders Anlieferungen mit Abfällen von außerhalb des Landkreises Kitzingen im Auge, die in der Vergangenheit das eine oder andere Mal ihren Weg auf die Bauschuttdeponien in Iphofen oder Effeldorf fanden, angelockt von den günstigen Gebühren und großzügigen Öffnungszeiten. «Anlieferungen von Abfällen, die nicht von Baumaßnahmen aus unserem Landkreis stammen, werden wir zukünftig keinesfalls mehr dulden», so Kuhn abschließend.

Aus für gipshaltige Abfälle
Zu den gipshaltigen Abfällen zählen u.a. Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) und Gipsputz. Aufgrund ihres Sulfatgehalts dürfen gipshaltige Abfälle i.d.R. nicht mehr auf den Bauschuttdeponien des Landkreises abgelagert werden. Diese Regelung tritt ebenfalls ab dem 1. August 2018 in Kraft. Eine Ausnahme ist möglich, sofern mit einer Deklarationsanalyse nachgewiesen wird, dass Zuordnungswerte nicht überschritten werden.
Zur Prüfung, welche Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für gipshaltige Abfälle offenstehen, ist eine Analyse notwendig. In Frage kommt danach die Anlieferung an einer Sortieranlage oder an der Reststoffdeponie Hopferstadt. Diese Deponie entspricht der Deponieklasse 2 und wird vom Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (Tel. 0931 6605811) betrieben.

Information pur
Ausführliche Informationen zum neuen Annahmekonzept für Bauabfälle sowie zu den Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für Baureststoffe geben wir hier auf unserer Homepage. In diesem Bereich haben wir auch ein Adressenverzeichnis mit Recyclingfirmen, Entsorgungsstellen, Analysebüros und Containerdiensten zusammengestellt.

Diese Informationen gibt es natürlich auch in gedruckter Form in unserer Broschüre «Abfälle am Bau», die hier heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden kann. Die Broschüre liegt außerdem am Landratsamt und bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.

Das Formular «grundlegende Charakterisierung» lässt sich hier als am Computer ausfüllbare PDF-Datei herunterladen. Adressen von Analysebüros, die die geforderte Deklarationsanalytik durchführen, gibt es hier.

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de