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Wohin mit Fallobst?

(erstellt am: 13.09.2018)

Landkreis Kitzingen. Die Trockenheit und Hitze des Sommers lassen Äpfel, Birnen und Zwetschgen heuer sehr früh und in großer Zahl vom Baum fallen. Wenn nicht alles selbst verwertet werden kann, stellt sich die Frage nach der Entsorgung des Fallobsts.


Nach Möglichkeit selbst verwerten
Fiel die Obsternte im vergangenen Jahr eher mau aus, biegen sich heuer die Bäume unter der Last der vielen Früchte. Die lang anhaltende Trockenheit und Hitze des Sommers lässt viele Früchte allerdings sehr früh vom Baum fallen. Außerdem sind die Früchte nicht selten eher klein geraten. Natürlich sollte man das Obst – soweit wie möglich – selbst verwerten oder zu einer Kelterei bringen. Doch schnell kann sich auch die Frage danach stellen, wie man Fallobst am besten entsorgen kann.

Biotonne
Fallobst kann natürlich über die Biotonne entsorgt werden. Bis Ende Oktober wird die braune Tonne noch im wöchentlichen Turnus abgefahren, so dass die Tonne schnell wieder leer ist. Allerdings sollte man aufpassen, dass die Tonne nicht zu schwer oder das Obst hineingepresst wird. In diesen Fällen kann es passieren, dass die Biotonne nicht oder nicht vollständig geleert werden kann.

Grüngutsack
Reicht die Biotonne nicht aus, kann zum offiziellen Grüngutsack des Landkreises gegriffen werden. Der Sack fasst 120 Liter und kostet 5,60 Euro. Die Grüngutsäcke können dann bei der Abfuhr der Biotonne mit dazugestellt werden. Wo es die Säcke zu kaufen gibt, kann man hier nachschauen.

Kompostwerk Klosterforst
Wer das Fallobst gleich und in einem Rutsch loshaben möchte, kann es am Kompostwerk Klosterforst abgeben. Für Privathaushalte aus dem Landkreis Kitzingen ist ein Kubikmeter gebührenfrei, größere Mengen werden gegen Gebühr angenommen (Auskunft unter Tel. 09325 9717-0). Das Kompostwerk liegt in der Nähe der Stadt Kitzingen und ist über die Kreisstraße KT 12 (Verbindungsstraße Großlangheim - Hörblach) zu erreichen. Geöffnet hat die Anlage montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.

Auf den Häckselplätzen in den Gemeinden darf Fallobst dagegen nicht abgelagert werden.

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Monika Böhm-Weniger, Lk Schweinfurt / abfallbild.de