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Neue Annahmebedingungen für Agrarfolien und Kunststoffhohlkörper

(erstellt am: 14.01.2019)

Landkreis Kitzingen. Auch in diesem Jahr führt der Landkreis Kitzingen wieder zwei Sammelaktionen von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen durch. Diese Wertstoffsammlung richtet sich ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien mit Sitz im Kreis Kitzingen.


Die erste Aktion findet vom 25. bis 28. Februar 2019 statt, die zweite dann vom 4. bis 7. November 2019. Zentrale Sammelstelle ist das Kompostwerk Klosterforst, wo an den genannten Tagen jeweils von 9 bis 17 Uhr angeliefert werden kann. Ab diesem Jahr sind unbedingt die neuen Annahmebedingungen zu beachten.

Agrarfolien (Erntekunststoffe)
Folgende Agrarfolien (Erntekunststoffe) können in zwei Fraktionen abgegeben werden:

  • Sammelfraktion 1: Silo-Abdeckfolien, Silo-Unterziehfolien, Silo-Folienschläuche, Spargel-Abdeckfolien
  • Sammelfraktion 2: Stretch- bzw. Wickelfolien von Silageballen, Netzersatzfolien von Silageballen

Die  Folien der Sammelfraktionen 1 und 2 müssen separat voneinander gesammelt und abgegeben werden. Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo das Produkt gekauft wurde oder welche Marke genutzt wurde. Die Folien dürfen mit einer einzelner Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.

Nicht angenommen werden verschmutzte Folien. Auch Folien, die mit Garnen und Netzen vermischt sind, sämtliche Verpackungsfolien, Kunststoffsäcke, Big-Bags, Planen mit Faserstruktur, Luftpolsterfolien sowie lose Schnüre und Netze müssen abgewiesen werden.

Bei der Abgabe von Agrarfolien (Erntekunststoffe) ist der erste Kubikmeter (entsprechend 250 Kilogramm) frei. Für größere Mengen wird – nach Abzug der Freimenge – eine Gebühr von 92,60 EUR pro Gewichtstonne erhoben. Die Folien werden bei Anlieferung verwogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden; alternativ ist eine Überweisung möglich.

Es besteht die Möglichkeit, dass sich mehrere Anlieferer zusammenschließen und gemeinsam Folien anliefern. Alle Anlieferer können dabei die Freimenge von 250 Kilogramm nutzen. Dazu ist eine vom Landratsamt Kitzingen zur Verfügung gestellte Anlieferliste vollständig auszufüllen.

Pflanzenschutzverpackungen
Aus dem Bereich der Hohlkörper können ausschließlich Pflanzenschutzverpackungen aus Kunststoff abgegeben werden. Die Annahme ist kostenfrei. Dabei gelten folgende Annahmekriterien:

  • Die Pflanzenschutzverpackungen müssen bei der Abgabe restentleert sein.
  • Die Pflanzenschutzverpackungen müssen sorgfältig ausgespült, offen, trocken und innen und außen sauber sein.
  • Verschlussdeckel werden separat angenommen.
  • Pflanzenschutzverpackungen über 40 Liter müssen mittig durchtrennt sein.

Die Hohlkörper dürfen mit einer einzelner Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.

Nicht angenommen werden verschlossene und verschmutzte Pflanzenschutzverpackungen, Verpackungen mit Restinhalten. Saatbeizen-Verpackungen ab 50 Liter, Kanister und Fässer für Reinigungsmittel, Motorenöl, Lebensmittel und Dünger.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen gibt es hier.

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de
Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de