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Landkreis Kitzingen. Vom 25. bis 27. Februar 2020 können am Kompostwerk Klosterforst wieder Agrarfolien (Erntekunststoffe) und Pflanzenschutzmittelverpackungen abgegeben werden.
Die Sammelaktion, die von den Rücknahmesystemen ERDE und PAMIRA organisiert wird, richtet sich ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe.
Erntekunststoffe: Was wird angenommen?
Bei den Erntekunststoffen können drei Fraktionen abgegeben werden:
Die genannten drei Fraktionen müssen getrennt voneinander angeliefert werden sowie besenrein und frei von Fremdstoffen sein.
Außerdem dürfen sie nicht länger als drei Meter am Stück sein und müssen fest gebündelt abgegeben werden. Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo diese Erntekunststoffe gekauft wurden oder von welchem Hersteller sie stammen.
Erntekunststoffe: Was wird nicht angenommen?
Nicht angenommen werden folgende Abfälle:
Erntekunststoffe: Das kostet die Abgabe
Der erste Kubikmeter (entsprechend 250 Kilogramm) kann kostenfrei abgegeben werden (= Freimenge). Für größere Mengen wird – nach Abzug der Freimenge – eine Gebühr von 92,60 Euro pro Tonne erhoben. Alle angelieferten Mengen werden am Kompostwerk eingewogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden. Alternativ ist eine Überweisung möglich.
Schließen sich mehrere Abfallerzeuger zu einer gemeinsamen Anlieferung zusammen, so kann die Freimenge von 250 Kilogramm je Erzeuger abgezogen werden. Voraussetzung ist eine von allen Abfallerzeugern ausgefüllte und unterschriebene Anlieferliste. Diese Liste gibt es hier als PDF-Datei zum Herunterladen.
Pflanzenschutzmittelverpackungen
Bei der Sammelaktion können auch von PAMIRA lizensierte Pflanzenschutzmittelverpackungen und volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier abgegeben werden. Die Abgabe dieser Verpackungen ist kostenfrei.
Damit das Rücknahmesystem PAMIRA eine sichere und umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung der zurückgenommenen Verpackungen gewährleisten kann, sind bei der Abgabe einige Dinge zu beachten:
Nicht angenommen werden Kanister und Fässer für Motorenöl, Lebensmittel, Stallreiniger oder sonstige, nicht lizensierte Verpackungen.
Bei der Anlieferung werden die Verpackungen durch geschultes Personal geprüft. Sollten die Annahmebedingungen nicht erfüllt sein, müssen Anlieferungen zurückgewiesen werden.
Gut zu wissen
Folien und Hohlkörper dürfen mit einer einzelnen Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.
Andere Kunststoffabfälle
Bei der Sammlung am Kompostwerk Klosterforst werden außer Agrarfolien und Pflanzenschutzmittelverpackungen keine weiteren Kunststoffabfälle angenommen.
Hartkunststoffabfälle wie beispielsweise leere Baueimer, Kisten, Wassertonnen, Haushaltswannen, Wäschekörbe, Gießkannen, Gartenmöbel und Spielsachen können ganzjährig und kostenfrei am Wertstoffhof abgegeben werden. Kanister für Stallreiniger oder ähnliche gewerbliche Anwendungen hingegen sind kein Fall für den Wertstoffhof. Diese sind fachgerecht über den jeweiligen Entsorgungspartner des Herstellers zu entsorgen.
Weitere Sammelaktion und Informationen
Im Herbst findet eine weitere Sammlung von Erntekunststoffen und Pflanzenschutzmittelverpackungen im Landkreis Kitzingen statt: vom 3. bis 5. November 2020 am Kompostwerk Klosterforst, jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr.
Informationen zur Abgabe von Erntekunststoffen und Pflanzenschutzmittelverpackungen gibt es hier auf der Homepage der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen..