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Landkreis Kitzingen. Beim Besuch von Wertstoffhof, Kompostwerk und den Bauschuttdeponien bitten wir alle Kundinnen und Kunden, eine FFP2-Maske oder vergleichbar zu tragen.
Auf dem Wertstoffhof Kitzingen, dem Kompostwerk Klosterforst sowie den Bauschuttdeponien Iphofen und Effeldorf gilt zur Eindämmung der Corona-Pandemie schon seit längerem eine Maskenpflicht.
Aufgrund einer dringenden Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bitten wir alle Kundinnen und Kunden, auf den genannten Entsorgungsanlagen eine FFP2-Maske oder gleichwertig zu tragen.
Beim Besuch des Landratsamtes ist das Tragen einer FFP2-Maske oder gleichwertig Pflicht.