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Alle Jahre wieder: Am 1. Juli ist die Abfallgebühr fällig

(erstellt am: 16.06.2021)

Landkreis Kitzingen. Zum 1. Juli werden die Abfallgebühren für das Kalenderjahr 2021 fällig. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ist man fein raus und muss nichts unternehmen. Selbstzahler dagegen müssen jetzt aktiv werden.


Die Abfallentsorgungsgebühren für das Kalenderjahr 2021 sind am 1. Juli 2021 fällig. Grundlage dafür ist Paragraf 6 der Gebührensatzung des Landkreises Kitzingen. Abgerechnet wird der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Die aktuell gültigen Abfallgebühren finden sich hier auf unserer Homepage.

Auf der sicheren Seite mit dem SEPA-Mandat
Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erübrigt sich die Überweisung. Der fällige Betrag wird zum 1. Juli automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

Selbstzahler müssen jetzt handeln
Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, muss die Abfallgebühr bis spätestens 1. Juli 2021 auf eines der folgenden Konten des Landkreises Kitzingen überweisen:

  • Sparkasse Mainfranken Würzburg
    IBAN: DE60 7905 0000 0042 0665 06 (BIC: BYLADEM1SWU)
  • VR-Bank Kitzingen
    IBAN: DE10 7919 0000 0001 9338 84 (BIC: GENODEF1KT1)

Geben Sie dabei bitte unbedingt das auf Seite 1 des Bescheides angegebene Kassenzeichen mit an.

Die Höhe der zu zahlenden Abfallgebühr steht im zuletzt erteilten Gebührenbescheid in der Zeile «Zahlungsbetrag zum 01.07.2021» auf Seite 1. Die Jahresbescheide für das aktuelle Jahr wurden Mitte März 2021 an alle Grundstückseigentümer versandt.

Ohne Risiko: das SEPA-Mandat
Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das ist vollkommen risikolos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das Formular zum Ausfüllen kann hier auf abfallwelt.de heruntergeladen werden.

Stimmen noch alle Angaben?
Für die richtige Veranlagung der Abfallgebühr ist es unerlässlich, dass uns korrekte Daten vorliegen. Wir bitten Sie daher, uns wichtige Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen. Dazu zählen z.B. Änderungen der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks oder der Bankverbindung. Auch über Namens- oder Adressänderungen informieren Sie uns bitte zeitnah. Die Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück ihren Hauptwohnsitz haben, spielt eine wichtige Rolle bei der Bemessung der Restabfallbehälter (Mindestbehältniskapazität). Bitte fragen Sie hier im Zweifelsfall bei uns nach, ob Sie bei Änderungen der Personenzahl eventuell das Behältervolumen anpassen müssen.

Die entsprechenden Formulare gibt es hier auf abfallwelt.de zum Herunterladen. An-, Um- und Abmeldungen von Mülltonnen kann man hier bequem und schnell online erledigen.

Noch Fragen?
Fragen zum aktuellen Gebührenbescheid und der Höhe des fälligen Betrages beantwortet gerne unser Kundenservice. Über den Gebührenmodus (Grund- und Leistungsgebühr) informieren wir detailliert hier auf unserer Homepage.

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay