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Abfallgebühren müssen angehoben werden

(erstellt am: 23.01.2023)

Landkreis Kitzingen. Stark gestiegene Kosten in vielen Bereichen der Abfallentsorgung machen auch im Landkreis Kitzingen eine Gebührenanpassung unumgänglich.


Starker Kostendruck – Achterbahnfahrt auf den Wertstoffmärkten
Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Energiekrise sowie die galoppierende Inflation ließen die Kosten in vielen Sektoren der Abfallwirtschaft deutlich nach oben schnellen. Diese schlechte Nachricht musste Andreas Matingen, Chef im Kitzinger Müllrevier, den Kreisgremien bei der Vorstellung des neuen Gebührenhaushalts der Abfallwirtschaft, der für die Jahre 2023 und 2024 gelten soll, überbringen.

So muss bei der Entsorgung des Restabfalls im Müllheizkraftwerk Würzburg ab diesem Jahr ein massiver Kostensprung von 35 Prozent verkraftet werden. Und 2024 wird es aufgrund der kommenden CO2-Steuer nochmals teurer. Die Umsetzung verschärfter gesetzlicher Vorgaben führt ab 2024 zu einer Kostensteigerung von rund 20 Prozent bei der Verwertung der Bioabfälle in der Vergärungsanlage Rothmühle. Hohe Energiepreise und steigende Personalkosten verteuern bereits jetzt die Müllabfuhr um gut sieben Prozent. Zudem steht in diesem Jahr eine Neuausschreibung der Abfuhrdienstleistungen an. Als dicker Kostenbrocken kommt noch die dringend notwendige Sanierung der maroden Sickerwasserleitungen auf der ehemaligen Hausmülldeponie Nenzenheim hinzu, die ebenfalls auf die Abfallgebühren umgelegt werden muss.

Gebührenanpassung notwendig
Den deutlich gestiegenen Kosten stehen stark schwankende Verwertungserlöse bei den Wertstoffen gegenüber. Prognosen über die weitere Entwicklung auf den Wertstoffmärkten gestalten sich in diesen unsicheren Zeiten schwierig.

Zusammengenommen komme man daher um eine Gebührenanpassung nicht herum, bilanzierte Andreas Matingen. Dass der Müll im Landkreis Kitzingen trotzdem bezahlbar bleibt, machte Matingen am Vergleich mit den Gebühren vor Einführung des Identsystems deutlich. Im Jahr 2009 kostete die Nutzung einer 60-Liter-Restabfalltonne in Kombination mit einer 60-Liter-Biotonne 172,80 Euro. Künftig muss man dafür 98,28 Euro an Grundgebühr pro Jahr bezahlen. Der Landkreis kann damit seinen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin vergleichsweise günstige Abfallentsorgungsgebühren bieten.

Die vorgetragenen Argumente überzeugten die Kreisgremien und so wurde der Gebührenhaushalt ohne Gegenstimme beschlossen.

Die aktuellen Gebühren
Für die Kombination aus 60-Liter-Restabfalltonne und 60-Liter-Biotonne werden ab 2023 98,28 Euro an jährlicher Grundgebühr fällig; umgerechnet sind das 8,19 Euro pro Monat. Für die Kombination aus 120-Liter-Restabfalltonne und 120-Liter-Biotonne zahlt man künftig 196,56 Euro jährlich an Grundgebühr oder umgerechnet 16,38 Euro pro Monat. In der Grundgebühr sind weiterhin 12 Leerungen der Restabfalltonne und 18 Leerungen der Biotonne jährlich enthalten. Auch bei den weiteren Inklusivleistungen gibt es keine Abstriche.

Eine moderate Anhebung war bei der Leistungsgebühr für Zusatzleerungen der Restabfall- bzw. Biotonne notwendig. Ebenso mussten die Gebühren an den Entsorgungsstellen, die der Landkreis betreibt, teilweise angepasst werden.

Die aktuell geltenden Abfallgebühren sowie die neuen Gebühren für den Wertstoffhof Kitzingen, das Kompostwerk Klosterforst sowie die Bauschuttdeponien Iphofen und Effeldorf finden sich auf der Homepage der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen unter www.abfallwelt.de und in der abfallwelt-App.

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay