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Annahme von Kleinmengen belasteter Bauabfälle an der Bauschuttdeponie Iphofen

(erstellt am: 01.08.2023)

Landkreis Kitzingen. Kleinmengen an belastetem Bauschutt und Kaminabbruch können seit gut einem Jahr an der Bauschuttdeponie Iphofen angeliefert werden.


Aufgrund verschärfter gesetzlicher Vorgaben können belastete Bauabfälle schon seit längerem nicht mehr auf der Bauschuttdeponie Iphofen abgelagert werden. Für Kleinmengen dieser Abfälle gibt es aber eine Annahmemöglichkeit an der Iphöfer Deponie.

Annahme an der Deponie Hopferstadt
Mit Schadstoffen belastete Bauabfälle dürfen heute nur noch auf Deponien der Klasse DK I und II abgelagert werden, die über höhere Sicherheits- und Umweltstandards verfügen als einfach ausgestattete Deponien. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg betreibt für seine Verbandsmitglieder Landkreis Kitzingen sowie Stadt und Landkreis Würzburg eine solche Deponie in Hopferstadt bei Ochsenfurt.

Auf Initiative der Verbandsmitglieder bietet der Zweckverband eine unkomplizierte Annahme von Kleinmengen an belastetem Bauschutt und Kaminabbruch bis maximal zwei Kubikmeter auf der Deponie in Hopferstadt an. Anlieferungen sind jeden Mittwoch in der Zeit von 8 bis 10 Uhr möglich. Weitere Informationen zu diesem Angebot gibt es auf der Homepage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg und auf der Homepage der Kitzinger Abfallwirtschaft.

Annahme an der Deponie Iphofen
Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen hat dieses Serviceangebot erweitert und bietet eine Annahme dieser Kleinmengen an der Bauschuttdeponie Iphofen an. Dabei werden folgende Gebühren fällig:

  • Kleinstmengen: 20,60 € je Pauschale PKW-Kofferraumladung oder vergleichbar (= 70 Liter)
  • Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmeter: 258,- € pro Tonne
    Das Material wird in speziellen Containern gesammelt und später zur Deponie in Hopferstadt transportiert. Detaillierte Informationen zu den Annahmebedingungen gibt es hier.

Keine Deklarationsanalyse notwendig
Belastete Bauabfälle müssen heute aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf Schadstoffe analysiert werden, bevor sie auf geeigneten Deponien abgelagert werden können. Eine solche Analyse kostet Zeit und schlägt mit nicht unerheblichen Kosten zu Buche. Die Pflicht zur Vorlage einer entsprechenden Analytik entfällt bei der Abgabe von Kleinmengen in Iphofen und Hopferstadt, da das gesammelte Material vor dem Einbau in die Deponie von Seiten des Zweckverbands Abfallwirtschaft analysiert wird.

Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem