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Tage der Bauschuttdeponie Effeldorf sind gezählt

(erstellt am: 20.11.2023)

Landkreis Kitzingen. Umwelt- und Klimaausschuss votiert einstimmig für Schließung der Effeldorfer Deponie zum Jahresende.


Wer in der Stadt Dettelbach oder Gemeinde Biebelried ein Haus baute, renovierte oder sanierte, hatte an der kleinen Deponie nahe Effeldorf seine Freude, versprach sie doch kurze Wege zur Entsorgung der Bauabfälle.

Bis 2019 erfolgte der Betrieb der Bauschuttdeponie durch die Stadt Dettelbach, seither stellt der Landkreis das Deponiepersonal. Schon damals machte man sich angesichts rückläufiger Ablagerungsmengen und Kundenzahlen Gedanken über eine Schließung der Deponie. Schließlich einigte man sich auf eine Gnadenfrist von vier Jahren, um die weitere Entwicklung zu beobachten und dann endgültig zu entscheiden.

Immer weniger Anlieferungen
Doch sowohl die Ablagerungsmengen als auch die Zahl der Anlieferer gingen weiter zurück. Wurden im vergangenen Jahrzehnt noch jährlich zwischen 3.000 und 4.000 Tonnen Bauschutt und Bodenaushub – in Spitzenzeiten sogar bis zu 6.000 Tonnen – angeliefert, reduzierten sich die Mengen nach Einführung des neuen Ablagerungskonzepts drastisch. So waren es 2019 gerade einmal knapp 700 Tonnen, die in Effeldorf abgelagert wurden. Und die Talfahrt ging weiter. 2022 wurden schließlich nur noch ganze 150 Tonnen angeliefert.

Das gleiche Bild bietet sich bei den Kundenzahlen. Waren es 2021 noch 350, konnten bis Oktober 2023 lediglich 150 Anlieferer gezählt werden. An vier Wochenenden in diesem Jahr gab es gar keine Anlieferungen, an 18 weiteren Samstagen waren es maximal drei. Egal, ob und wieviele Anlieferer kommen, die Deponie muss immer mit zwei Mitarbeitern besetzt sein.

Mangelhafte Ausstattung und schlechter Zustand
Auch Zustand und Ausstattung der Deponie Effeldorf lassen stark zu wünschen übrig. Es gibt keine geeichte Waage, keinen Strom und auch kein Wasser. Die Ablagerungsfläche ist nur über eine enge und steile Abfahrt zu erreichen; befestigte Wege fehlen ganz. Dies führte in der Vergangenheit häufiger dazu, dass bei Schnee, Glatteis oder nach starken Regenfällen die Deponie kurzfristig geschlossen werden musste, da ein sicherer Betrieb nicht zu gewährleisten war.

Man hätte also kurzfristig einiges an Geld in die Hand nehmen müssen, um die infrastrukturelle Situation wie auch den Arbeitsschutz substanziell zu verbessern. Doch angesichts der wegbrechenden Anliefermengen und Kundenzahlen hätte sie dies in keinem Fall auch nur annähernd wirtschaftlich darstellen lassen.

Deponie stellt ab 1. Januar 2024 regulären Betrieb ein
Die von der Verwaltung vorgetragenen Argumente überzeugten die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses, die in ihrer Sitzung am 14. November 2023 ohne Gegenstimme der Schließung der Effeldorfer Bauschuttdeponie ab dem 1. Januar 2024 zustimmten.

Endgültig stillgelegt wird die Deponie nicht. Zum einen wird sie weiterhin als «Backup» benötigt, wenn auf der Bauschuttdeponie Iphofen die jährlich notwendigen Revisionsarbeiten anstehen und die Anlieferungen dann problemlos nach Effeldorf umgeleitet werden können. Außerdem ist der Landkreis mit der Effeldorfer Deponie in der Hinterhand gut für die Zukunft gewappnet, da noch genügend Deponiefläche vorhanden ist. Bei entsprechendem Bedarf könnte die Anlage leicht reaktiviert werden.

Künftige Entsorgungsmöglichkeiten für Bauschutt aus Dettelbach und Biebelried
Verwertbare Bauabfälle sollten bei Recyclingbetrieben angeliefert werden. Adressen von regionalen Verwerterbetrieben finden sich hier auf unserer Hompage www.abfallwelt.de. Für die nicht verwertbaren Bauabfälle gibt es folgende Entsorgunsgmöglichkeiten:

  • Kleinmengen an unbelasteten Bauabfällen bis zu maximal 1 Kubikmeter können am Wertstoffhof in Kitzingen abgegeben werden. Die Gebühr dafür beträgt 6,80 Euro pro angefangene 70 Liter Abfall.
  • Für größere Mengen an unbelastetem Bauschutt und Bodenaushub, steht die große Bauschuttdeponie des Landkreises in Iphofen zur Verfügung. Hier werden auch Kleinmengen an belasteten Bauabfällen bis maximal 2 Kubikmeter sowie Gipsplatten ohne Anhaftungen und Dämmmaterial bis maximal 1 Kubikmeter angenommen. Die Anlieferung der genannten Bauabfälle ist gebührenpflichtig. Ausnahme: Eine Kleinmenge an unbelastetem Bauschutt bzw. Bodenaushub  bis 120 Liter bzw. 160 Kilogramm kann gebührenfrei angeliefert werden.
Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de
Foto: Harald Heinritz / Landratsamt Kitzingen