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Landkreis Kitzingen. Trockenheit und Hitze führen im Sommer nicht selten dazu, dass Äpfel, Birnen und anderes Obst früh vom Baum fallen. Die Früchte sind dann meist noch unreif oder sehr klein. Was genießbar ist, sollte man verwenden oder zu einer Kelterei bringen. Doch manchmal stellt sich für Fallobst auch die Entsorgungsfrage.
Biotonne
Fallobst kann natürlich über die Biotonne entsorgt werden. Bis Ende Oktober wird die braune Tonne im wöchentlichen Turnus abgefahren, sodass die Biotonne in kurzen Abständen entleert werden kann. Allerdings sollte man aufpassen, dass die Tonne nicht zu schwer befüllt oder das Obst hineingepresst wird. In diesen Fällen ist das Risiko groß, dass der Abfallbehälter nicht oder nicht vollständig geleert werden kann.
Grüngutsack
Reicht die Biotonne nicht aus, kann zum offiziellen Grüngutsack des Landkreises gegriffen werden. Der Sack fasst 120 Liter und kostet 6,20 Euro. Die Grüngutsäcke können bei der Abfuhr der Biotonne mit dazugestellt werden. Wo es die Säcke zu kaufen gibt, kann man hier nachschauen.
Kompostwerk Klosterforst
Wer das Fallobst gleich in einem Rutsch loshaben möchte, kann es zum Kompostwerk Klosterforst bringen. Für Privathaushalte aus dem Landkreis Kitzingen ist ein Kubikmeter Grünabfälle pro Jahr gebührenfrei, größere Mengen werden gegen Gebühr angenommen. Das Kompostwerk liegt in der Nähe der Stadt Kitzingen und ist über die Kreisstraße KT 12 (Verbindungsstraße Großlangheim - Hörblach) zu erreichen. Geöffnet hat die Anlage montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.
Häckselplätze sind tabu
Auf den Häckselplätzen in den Gemeinden darf Fallobst nicht entsorgt werden.