News

Aktuelle abfallwirtschaftliche Nachrichten aus Unterfranken

Abfallgebührenbescheide werden versandt

(erstellt am: 30.03.2011)
Landkreis Kitzingen. Am 4. April 2011 werden die neuen Abfallgebührenbescheide an alle Eigentümer von Grundstücken im Landkreis Kitzingen versandt. Fällig wird die Abfallgebühr aber erst zum 1. Juli 2011.

Mit diesem Bescheid erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2010 anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter und die Festsetzung der Vorauszahlung auf die Abfallgebühr 2011.

Im Jahr 2010 wurde im Landkreis Kitzingen das Ident-System eingeführt. Mit dessen Hilfe werden seitdem alle Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Die Abfallgebühr setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Mit der Grundgebühr, die sich an der Behältergröße orientiert, werden eine breite Auswahl abfallwirtschaftlicher Serviceleistungen sowie 12 Leerungen der Restabfalltonne und 24 Leerungen der Bioabfalltonne bezahlt. Sind diese so genannten Inklusivleerungen ausgeschöpft, muss für jede weitere Leerung eine Leistungsgebühr entrichtet werden.

Endabrechnung 2010
Im vergangenen Jahr war das Ident-System, mit dessen Hilfe die Leerungen der Abfallbehälter gezählt werden, noch ganz neu, so dass auf Erfahrungswerte zum Leerungsverhalten nicht zurückgegriffen werden konnte. Aus diesem Grund wurden für die Vorauszahlung auf die Abfallgebühr 2010 pauschal jeweils 26 Leerungen für die Rest- und Bioabfalltonne angesetzt.

Mit Ablauf des Jahres 2010 liegen nun die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen, individuell für jede Rest- und Bioabfalltonne vor. Diese werden nun in der Endabrechnung 2010 mit der bereits geleisteten Vorauszahlung verrechnet, woraus sich entweder eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt. Gutschrift bzw. Nachforderung werden dann mit der Vorauszahlung auf die Abfallgebühr 2011 verrechnet. Eine gesonderte Auszahlung von Gutschriften bzw. eine separate Erhebung von Nachforderungen erfolgt nicht.

Vorauszahlung 2011

Auf die Abfallgebühr für 2011 wird wieder eine Vorauszahlung erhoben. Hat sich an der Mülltonnenausstattung am Grundstück seit dem 1. Januar 2010 nichts geändert, setzen wir für die Vorauszahlung zusätzlich zur Grundgebühr die Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne an, die im vergangenen Jahr individuell in Anspruch genommenen wurden. Weitere Hinweise zur Berechnung der Vorauszahlung in anderen Fällen finden sich auf dem Gebührenbescheid. Einen Musterbescheid können Sie weiter unten herunterladen. Die Vorauszahlung 2011 wird dann im kommenden Jahr wieder mit den tatsächlichen Leerungen verrechnet. Es gibt also jetzt jedes Jahr einen Gebührenbescheid.

Fälligkeit zum 1. Juli
Auch wenn die Gebührenbescheide schon jetzt versendet werden, sind die Abfallgebühren wie bisher erst am 1. Juli 2011 fällig. An den Abfallgebühren ändert sich gegenüber dem Vorjahr übrigens nichts: Sie bleiben wie gehabt auf einem erfreulich niedrigen Niveau.

Weitere Informationen
Einen Musterbescheid und das Hinweisblatt, das auch jedem Gebührenbescheid beiliegt, kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
09321 928-1201
reinhard.weikert@kitzingen.de