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Landkreis Kitzingen senkt Abfallgebühr im Jahr 2012

(erstellt am: 22.12.2011)
Landkreis Kitzingen. Einstimmig verabschiedete der Kreistag vor kurzem die neue Gebührensatzung für die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen. Damit ist es nun amtlich: Die Abfallgebühren sinken 2012 erneut.
Geringere Grundgebühr
Ab 1. Januar 2012 verringern sich die Grundgebühr und die Leistungsgebühr für Zusatzleerungen bei der Biotonne. Nutzer der 60-Liter-Restabfalltonne in Kombination mit einer 60-Liter-Biotonne zahlen künftig statt 89,40 Euro jährlich nur noch eine Grundgebühr in Höhe von 72,84 Euro. Bei der Kombination von 120-Liter-Restabfalltonne und 120-Liter-Biotonne ermäßigt sich die Grundgebühr von 178,92 Euro auf 145,68 Euro. Und natürlich profitieren auch die Nutzer größerer Abfallbehälter von der Gebührensenkung.

Zusatzleerungen Bioabfall werden günstiger
Für eine Zusatzleerung der kleinen 60-Liter-Biotonne müssen künftig nur noch 1,25 Euro statt bisher 1,50 Euro bezahlt werden. Bei der 120-Liter-Biotonne ermäßigt sich die Leistungsgebühr Bioabfall von 3,- Euro pro Zusatzleerung auf 2,50 Euro.

Künftig 18 Inklusivleerungen bei der Biotonne
Zum Start des Identsystems Anfang 2010 konnte der Landkreis noch auf keinerlei Erfahrungen zum Leerungsverhalten der Nutzer der Müllabfuhr zurückgreifen. Aus diesem Grund wurden für die Restabfallbehälter 12 Inklusivleerungen pro Jahr und für die Bioabfallbehälter 24 Inklusivleerungen pro Jahr angesetzt. Diese Inklusivleerungen sind in der Grundgebühr enthalten.

Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Nutzer das Kontingent von 24 Inklusivleerungen nicht ausschöpfen. Daher hat sich der Landkreis entschlossen, die Anzahl der Inklusivleerungen für die Biotonne auf 18 zu verringern. Damit kommen Nutzer, die bisher ihre Bioabfallbehälter zwischen 19 und 23 Mal zur Leerung bereitgestellt haben und dafür aber für 24 Inklusivleerungen bezahlen mussten, in den Genuss einer Abrechnung nach der tatsächlichen Nutzung. Für die Nutzer, die bisher bereits 24 oder mehr Leerungen in Anspruch genommen haben, ergeben sich keinerlei finanzielle Nachteile. Vielmehr nehmen auch sie uneingeschränkt an der Gebührensenkung teil. An den in der Grundgebühr enthaltenen 12 Inklusivleerungen für Restabfallbehälter ändert sich nichts.

Weniger zahlen für den Grüngutsack
Deutlich billiger wird der offzielle Grüngutsack des Landkreises. Musste man dafür bisher eine Gebühr von 3,50 Euro zahlen, sind es ab dem 1. Januar 2012 nur noch 3,- Euro. Der offizielle Restabfallsack wird ebenfalls etwas günstiger. Er kostet künftig nur noch 3,60 Euro (bisher 3,70 Euro). Unverändert bleibt die Gebühr für die Anlieferung von Kleinmengen Restabfall am Wertstoffhof in Kitzingen. Pro angefangene 70 Liter Abfall werden hier 5,- Euro fällig. Keine Änderungen gibt es bei der Leerungsgebühr für die Windeltonne. Eine Leerung kostet hier unverändert 3,- Euro.

Gut informiert
Eine PDF-Datei mit den ab 1. Januar 2012 geltenden Abfallgebühren kann hier heruntergeladen werden. Bis Jahresanfang werden wir zudem die ab 1. Januar 2012 geltende Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung ins Internet einstellen. Den Gebührenspiegel in gedruckter Form gibt es zusammen mit der Infobroschüre «Sperrabfallabfuhr 2012», die Mitte Januar an alle Haushalte verteilt wird. Ausführliche Informationen zur neuen Abfallgebühr wie auch zu den Erfahrungen der ersten zwei Jahre mit dem neuen Identsystem werden dann im neuen LandkreisJournal veröffentlicht, das im Februar landkreisweit verteilt werden wird.



Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de
Autor:
Reinhard Weikert
Landkreis Kitzingen
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reinhard.weikert@kitzingen.de